EU-Parlament will “Greenwashing” und den “geplanten Verschleiß” bei Produkten verbieten

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Das EU-Parlament will den „geplanten Verschleiß“ von Produkten verbieten. Unternehmen sollen künftig ihre Produkte so produzieren, dass sie länger funktionieren und sich leichter reparieren lassen. Das geplante Gesetz sieht auch ein Verbot von „Greenwashing“ vor: Wer mit dem Label „klimaneutral“, „öko“ oder „umweltfreundlich“ wirbt, muss nachweisen, dass dies auch tatsächlich stimmt. Diese Position hat das EU-Parlament beschlossen und hofft, sie nach den Verhandlungen mit Rat und EU-Kommission baldmöglichst in ein Gesetz gießen zu können. 

Wer kennt es nicht? Kaum ist die gesetzliche Garantie abgelaufen, kommt es zu den ersten Problemen. Die Spülmaschine funktioniert von heute auf morgen nicht mehr, Laptop und Smartphone werden auffällig langsamer und der Drucker entwickelt ein launisches Eigenleben. Man nennt das „geplante Obsoleszenz“, also den vorprogrammierten Verschleiß. 

Das Phänomen ist nicht neu. Dahinter steckt eine Marketing-Strategie: Unternehmen bauen ihre Produkte absichtlich so, dass sie nach einer gewissen Zeit nicht mehr funktionieren. Dadurch müssen wir ein und dasselbe Produkt wieder und wieder kaufen. Unternehmen halten so die Nachfrage künstlich hoch – und das ist nicht nur teuer, sondern hat auch negative Auswirkungen auf die Umwelt.   Das EU-Parlament will diese „gängige“ Praxis jetzt verbieten. 

EU-Parlament will diesen „geplanten Verschleiß“ jetzt verbieten und ein verbindliches Haltbarkeitslabel einführen

Unternehmen sollen in Zukunft dazu verpflichtet werden, Produkte so zu bauen, dass sie möglichst lange halten und leichter zu reparieren sind. Zusätzlich müssen sie ein verbindliches Haltbarkeitslabel auf die Produkte anbringen. Das Label soll die Käufer:innen über die Lebensdauer eines Produktes informieren. Hält die Waschmaschine beispielsweise ein, zwei oder sogar zehn Jahre? Käufer:innen sollen so die Qualität des Produkts besser beurteilen können und können sich für das nachhaltigste Produkt entscheiden. 

Verbot von Greenwashing: Unternehmen dürfen mit „Umweltfreundlichkeit“ nur noch werben, wenn es tatsächlich stimmt

Viele Unternehmen bewerben ihre Produkte mit irreführenden Umweltversprechen. Sie seien „umweltfreundlich“, „biologisch abbaubar“, „öko“ oder auch „klimaneutral“. Das ist gängige Praxis, doch meist steckt nicht viel dahinter. Kritiker:innen nennen es „Greenwashing“. 

„Dieses sogenannte ‚Greenwashing‘, also das beschönigende Marketing, um Produkte nachhaltiger und umweltfreundlicher darzustellen, als sie es sind, soll umfassend verboten werden. Bezeichnungen wie ‚klimaneutral‘ oder ‚ökologisch‘ dürfen nicht mehr ohne detaillierten Nachweis verwendet werden, es sollten nur Labels erlaubt sein, die eine offizielle behördliche Zertifizierung nachweisen können.“ Andreas Schieder, SPÖ-EU-Delegationsleiter.

Laut dem neuen Gesetz soll die Werbung mit solchen Begriffen künftig nur noch dann erlaubt sein, wenn Unternehmen die beworbenen Versprechen für ihre Produkte tatsächlich einhalten können. Künftig müssen sie einen Nachweis dafür erbringen. Werbung mit Projekten über CO-Kompensation soll gänzlich verboten werden.

Geworben wird beispielsweise mit Projekten, die den Eindruck erwecken, das Produkt sei gut für die Umwelt. Die Idee hinter solchen Projekten ist folgende: Ein Unternehmen kauf CO-Zertifikate und unterstützt dadurch etwa die Aufforstung des Regenwalds. Dadurch kompensieren die umweltschädlichen Abgase, die bei der Produktion ihrer Produkte anfallen. Wie sehr das die Umwelt tatsächlich entlastet, ist jedoch umstritten.