Sozialdemokratische Fraktion will höhere Geldstrafen für Umweltverbrechen

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Der Rechtsausschuss des EU-Parlaments hat sich auf eine Verschärfung der Richtlinie für Umweltkriminalität geeinigt. Darunter höhere Haft- und Geldstrafen, sowie die Aufnahme des “Ökozids” in die Liste der Strafdelikte. Ein Umweltverbrechen könnte Unternehmen künftig 10 Prozent ihres weltweiten Umsatzes kosten. 

Umweltverbrechen sind profitabel und haben zu niedrige rechtliche oder finanzielle Konsequenzen. Dadurch steigt ihre Zahl stetig an. Laut einer Schätzung der EU werden jährlich 200 Milliarden mit Umweltverbrechen verdient. Die Täter:innen: Einzelne Personen, Konzerne oder das Organisierte Verbrechen. Nur im Drogenhandel wird mehr verdient.

Der Rechtsausschuss des EU-Parlaments stimmte am 21. März für eine Verschärfung des Gesetztes: Umweltverbrechen sollen künftige als schwere Straftat gelten. Dafür soll die Definition um etliche Delikte erweitert werden. Unter anderem, um den Strafbestand “Ökozid”.

Sozialdemokratische Fraktion stimmt für höhere und strengere Strafen

Die Sozialdemokratische Fraktion setzte sich im Rechtsausschuss eine Verschärfung der EU-Richtlinie für Umweltkriminalität ein. Ursprünglich wurde die Richtlinie 2008 verabschiedet. Damit reagierte die EU auf das Schiffsunglück des Öltankers Erika im Ärmelkanal. Damals gelangten mehrere tausend Tonnen Öl ins Meer. Durch die verschmutzten Küsten starben tausende Tiere.  

Seitdem kann jeder EU-Staat die Strafen für Umweltverbrechen selbst festlegen. Generell sind die Strafen jedoch zu niedrig. Da sind sich die Parlamentarier:innen einig. Das soll sich jetzt aber ändern. 

Welche Strafen fordert der Rechtsausschuss?

  1. Geldstrafen: Min. 10 Prozent des Jahreseinkommens
  2. Haftstrafen: Je nach Schwere des Verbrechens 4-10 Jahre

Neue Strafbestände: Ökozid, illegaler Holzhandel und die Verschmutzung durch giftige Chemikalien

Die Liste der Strafbestände soll ebenfalls erweitert werden. Neben dem “Ökozid”, sollen künftig illegaler Holzhandel, die Ausbeutung von Wasserressourcen, die Verschmutzung durch Schiffe, sowie Verstöße gegen EU-Chemikaliengesetze als Straftat gelten.

„Gleich, ob es um eine Verschmutzung unserer Luft, unseres Wassers oder unserer Böden geht, die schwerwiegende Schäden für die menschliche Gesundheit und die Umwelt zur Folge hat, ist dies ein Verbrechen, das einen sehr hohen Preis nach sich ziehen muss”. Franco Roberti, sozialdemokratischer Verhandlungsführer für den strafrechtlichen Schutz der Umwelt.

Grundsätzlich beruht die Umweltpolitik der EU auf dem Verursacherprinzip. Das bedeutet: Die Täter:innen müssen nicht nur für Schäden und Beseitigung der Verschmutzung aufkommen, sondern auch für Maßnahmen, die solche Schäden in Zukunft verhindern. 

Ökozid: Umweltverbrechen, die Ökosysteme zerstören und Mensch und Natur langfristig schaden

In den vergangenen Jahrzehnten kam es in der EU immer wieder zu größeren Umweltverbrechen. Darunter illegaler Bergbau, Schleppnetzfischerei, Abholzung von geschützten Wäldern, Verkauf von Tropenholz und Müllentsorgung. 

Je nach Schwere und Auswirkung der Tat handelt es sich bei solchen Verbrechen um einen sogenannten Ökozid. Das sind Umweltverbrechen, die ganze Ökosystem langfristig schädigen. Und dadurch auch das Leben und die Gesundheit von Mensch und Natur gefährden.   

Wie geht es jetzt weiter?

Nachdem sich der Ausschuss auf eine gemeinsame Position geeinigt hat, geht es jetzt an die Verhandlungen mit der Kommission, dem Parlament und den Mitgliedsstaaten der EU.