EU: Unternehmen müssen Gehälter offenlegen, um Lohngefälle zwischen Männer und Frauen sichtbar zu machen
Der Europäischer Rat, die Kommission und das Parlament haben sich auf die wichtigsten Punkte der neuen Lohntransparenz Richtlinie geeinigt. Die Richtlinie soll das Lohngefälle zwischen Frauen und Männer beenden. Unternehmen mit mehr als 100 Mitarbeiter:innen müssen künftig die durchschnittlichen Gehälter für gleiche oder gleichwertige Arbeit öffentlich machen. Geschlechtsspezifischen Lohngefällen müssen dann in Zusammenarbeit mit Sozialpartner:innen behoben werden. Ansonsten drohen Bußgelder.
“Heute ist ein guter Tag, nicht nur für Frauen, sondern für alle Beschäftigten”, sagt Evelyn Regner, Vizepräsidentin des EU-Parlaments. Sie hat jahrelang für die EU-Richtlinie für mehr Lohntransparenz gekämpft. Im Dezember haben sich jetzt der Europäische Rat, die EU-Kommission und das Parlament auf die wichtigsten Punkt der Richtlinie geeinigt. Ein wichtiger Schritt, denn in Europa verdienen Frauen im Schnitt immer noch 14 Prozent weniger als Männer in vergleichbaren Positionen.
Beschäftigte bekommen Einblick in Lohnniveau
Vor allem mangelnde Transparenz macht es schwer, das geschlechtsspezifische Lohngefälle zu verringern. Sie gilt als eines der Haupthindernisse. Das soll sich mit der neuen Richtlinie ändern. Künftig werden alle Beschäftigte eines Unternehmens Einblick in die Lohnstrukturen ihrer Kolleg:innen erhalten – zumindest für Personen, die dieselbe oder vergleichbare Arbeit leisten. Dabei spielt es keine Rolle, wie groß ein Unternehmen ist.
Information über individuelle Löhne oder der durchschnittlichen Lohnhöhe für dieselbe oder vergleichbare Leistungen bildet die Grundlage für faire Bezahlung unabhängig des Geschlechts. Denn nur so werden diskriminierende Lohnunterschiede sichtbar und können durch Beschwerde oder rechtliche Schritte korrigiert werden.
„Mit dem neuen Gesetz sind wir auf dem Weg zur Verringerung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles und der Gewährleistung, dass alle Beschäftigten in Europa den gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit erhalten, ein gutes Stück weitergekommen” Evelyn Regner, Vizepräsidentin des EU-Parlaments.
Unternehmen müssen eventuelle Lohngefälle zwischen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen offenlegen
Unternehmen mit über 100 Angestellten müssen Lohnstrukturen öffentlich zugänglich machen und einer Überwachungsstelle melden. Dabei muss deutlich werden, ob es Unterschiede zwischen den Geschlechtern gibt.
Wenn der Lohnunterschied mehr als 5 Prozent beträgt, dann muss das Unternehmen in Zusammenarbeit mit den Sozialpartner:innen (z.b. Arbeitnehmer:innenvertretung, Gewerkschaften) Maßnahmen ausarbeiten und umsetzen.
Die offengelegten Daten werden branchenübergreifende Vergleiche möglich machen. Dadurch wird das ganze Ausmaß der Lohnungleichheit (noch) sichtbarer werden.
Strafen und Sanktionen bei Verstoß gegen die Lohntransparenz Richtlinie
Die Richtlinie nimmt die einzelnen Unternehmen stärker in die Verantwortung. Sie müssen Lohndaten veröffentlichen, der Öffentlichkeit und der Belegschaft zugänglich machen und einer Überwachungsstelle melden. Bei Verstößen droht den betroffenen Unternehmen Bußgelder. Diese sollen von den Mitgliedstaaten festgelegt und durchgesetzt werden.
Die neugewonnene Transparenz gibt den Arbeitnehmer:innen die Möglichkeit von vornherein für ihre Rechte einzustehen.