Mehr Klimaschutz in der EU: Ab 2030 müssen 42,5 Prozent der Energie aus Wind-, Wasser- und Sonnenkraft kommen.
EU-Rat, Kommission und EU-Parlament einigen sich auf eine neue Richtlinie zu erneuerbaren Energien. Ab 2030 muss mindesten 42,5 Prozent der verbrauchten Energie aus Wind-, Wasser-, Sonnenkraft stammen. Hierfür werden Genehmigungsverfahren für solche Anlagen vereinfacht und beschleunigt. Das soll helfen, die EU bis 2050 klimaneutral zu machen.
Waldbrände, extreme Hitze und kaum Regen. Die Umweltkatastrophen der letzten Jahre haben gezeigt: Die Klimakrise schadet den Menschen, der Industrie und der Landwirtschaft in Europa. Allein in den letzten 40 Jahren entstandenen in Europa klima- und wetterbedingte Schäden in der Höhe von 450 bis 520 Milliarden Euro. Die Richtlinie zu “Erneuerbaren Energien” soll dazu beitragen, zukünftige Klimakatastrophen zu verhindern.
Richtlinie: Ab 2030 müssen 42,5 Prozent der Energie aus Wind-, Wasser- und Sonnenkraft kommen.
Bis 2030 müssen mindestens 42,5 Prozent der in der EU verbrauchten Energie aus Wind-, Wasser- und Sonnenkraft stammen. Darauf hat sich jetzt die EU-Kommission und der Rat geeinigt. Die Richtlinie über erneuerbare Energien ist Teil des Entschlusses “Fit für 55”, der die Europäische Union bis 2050 klimaneutral machen soll.
Das neue Gesetz regelt nicht nur den Anteil an erneuerbaren Energie am gesamten Verbrauch, sondern vereinfacht auch den Bau neuer Wind-, Sonnen- und Wasseranlagen.
Weniger Bürokratie: Bau von Sonnen- und Windkraftanlagen vereinfacht
Die Richtlinie soll die Genehmigungsverfahren für Projekte im Bereich erneuerbarer Energien beschleunigen. Dadurch soll der Bau von Wind- und Solarkraftanlagen vereinfacht und vorangetrieben werden. Momentan führt der Verwaltungsaufwand oft zu hohen Kosten und im schlimmsten Fall zum Abbruch des Projektes.
Da der Umstieg auf saubere Energiequellen langfristig im Interesse aller liegt, sollen rechtliche Einwände und die Möglichkeit zum Einspruch eingeschränkt werden.
“Ein entscheidender Punkt für unsere Fraktion war, die Zulassungsverfahren für Projekte im Bereich erneuerbarer Energien zu beschleunigen. Momentan dauert das Ganze einfach viel zu lang, zudem geben Bürger:innen und Unternehmen ihre Pläne wegen des hohen Verwaltungsaufwands häufig auf. “ Nicolás González Casares, sozialdemokratischer Verhandlungsführer für die Erneuerbare-Energien-Richtlinie
Neue Regeln für Verkehr, Industrie und den Bau von neuen Gebäuden
Neben den Mitgliedstaaten soll auch die Industrie in die Verantwortung genommen werden. Unternehmen sollen verpflichtet werden, den Einsatz von erneuerbaren Energien jährlich um 1,6 Prozent zu steigern.
Die Vorgaben für den Verkehrssektor lassen sich folgendermaßen zusammenfassen:
- Bis 2035 muss die Treibhausgas-Ausstoß um mindesten 14,5 Prozent durch die Nutzung von erneuerbaren Energieträgern gesenkt werden.
- Der Anteil an erneuerbaren Energieträgern im Verkehrssektor muss 2035 mindestens 29 Prozent betragen,
Als erneuerbare Energieträger gelten in der EU Wind-, Wasser- und Sonnenkraft, sowie Erdwärme und Biomasse (Holz, Abfälle, Biogas).
Beim Bau von Gebäuden schreibt die neue Regel vor, dass mindestens 49 Prozent der benötigten Energie aus erneuerbaren Quellen stammt.
Durchschnitt an erneuerbaren Energien bei 21,8 Prozent in der EU
Der Anteil an erneuerbaren Energien am Gesamtmix schwankt stark innerhalb der EU. Länder wie Schweden und Finnland liegen bereits jetzt über den geplanten 42,5 Prozent. Andere wiederum sind weit abgeschlagen. Betrachtet man die EU als Ganzes, dann kamen 2021 rund 21,8 Prozent der verbrauchten Energie aus erneuerbaren Quellen.
Unabhängige Energie-Versorgung in Europa
Das neue Gesetz ersetzt das bisherige Ziel von 32 Prozent. Damit reagiert die EU nicht nur auf den immer dringender werden Kampf gegen die Klimakrise, sondern auch auf die Versorgungsabhängigkeit von Russland. „Langfristig kann uns aber nur der Umstieg auf erneuerbare Energien die notwendige Energiesicherheit liefern und der Klimakrise Einhalt bieten„, so Günther Sidl, der Energiepolitischer Sprecher der SPÖ-Delegation.